Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV)
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Auszüge aus der Sammlung betrieblicher Vorschriften des niedersächsischen Landeseisenahnamtes Hannover für die Buxtehude-Harsefelder Eisenbahn, Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn, Wilstedt-Zeven-Tostedter Eisenbahn gültig vom 01. März 1955
sowie
Auszüge aus der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der Osthannoverschen Eisenbahnen Aktiengesellschaft für die Buxtehude-Harsefelder Eisenbahn, Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn, Wilstedt-Zeven-Tostedter Eisenbahn gültig vom 01. Juli 1964
SbV vom 01. März 1955, Nachtrag aus der 1. Berichtigung vom 16. Juli 1956, gültig vom 1. August 1955 an: Auf der Strecke Lüchow Süd bis Schmarsau wird auf den Bild- und Buchfahrplan verzichtet. Das Zugpersonal erhält als Dienstfahrplan einen Aushangfahrplan, in dem die Fahrzeiten für die Güterzüge nachzutragen sind.
SbV vom 01. März 1955: Bahnhofsbücher für die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn. Zugehörigkeit der Bahnhöfe Lüchow Süd, Wolterdorf, Oerenburg, Lichtenberg, Schweskau, Großwitzeetze und Schmarsau: Land Niedersachsen, Regierungsbezirk Lüneburg, Kreis Lüchow-Dannenberg, Oberstaatsanwaltschaft Lüneburg, Kriminalpolizei Lüchow, Landgericht Lüneburg, Amtsgericht Lüchow.
SbV vom 01. März 1955: Zusätzliche betriebliche Bestimmungen (in Tabellenform): Für den Bahnhof Schmarsau gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Einfahrt in Stumpfgleis oder besetztes Gleis von 20 km/h.
SbV vom 01. März 1955: Die Aufstellung der Kennzeichen K5 bis K7e nur auf einer Seite der Bahn ist für die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn vom Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht bei der Bundesbahndirektion Hamburg mit Schreiben vom 2. 2. 1955 – 44 B 6 Akb – genehmigt worden.
SbV vom 01. März 1955: Alle Züge der Wilstedt-Zeven-Tostedter Eisenbahn führen das Regelschlußsignal Zg 3a. Bei der Buxtehude-Harsefelder Eisenbahn und der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn führen alle Züge bis zu 20 Achsen und mit einer Geschwindigkeit von höchstens 40 km/h das vereinfachte Zugschlußsignal Zg 5, solange nicht Streckenabschnitte der Deutschen Bundesbahn befahren werden. Im Übrigen ist auch hier das Regelschlußsignal Zg 3a zu führen.
Triebwagen führen grundsätzlich das Regelschlußsignal Zg 3b.
SbV vom 01. März 1955: Die Lokomotiven können bei Rangierbewegungen einfacher Art auf den Bahnhöfen Zeven Süd und Tostedt West der Wilstedt-Zeven-Tostedter Eisenbahn einmännig besetzt sein.
Genehmigt mit Erlaß des Herrn Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 5. 11. 1954 – III/40 Nr. 53.67 -, mitgeteilt mit Schreiben des Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht bei der Bundesbahndirektion Hamburg vom 12. 11. 1954 – 22 M 19 Apf/WZTE -.
Desgleichen wurde auf Grund der einfachen Betriebsverhältnisse die einmännige Besetzung der Lokomotiven bei Rangierbewegungen auf den Bahnhöfen der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn gemäß Erlaß des Herrn Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 22. 11. 1954 – III/40 Nr. 32.05 – mit Schreiben des Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht bei der Bundesbahndirektion Hamburg vom 7. 2. 1955 – 22 M 19 Akf/LüSchmKl – genehmigt.
SbV vom 01. März 1955: Die zulässige Geschwindigkeit beträgt bei der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn für Reise- und Güterzüge 30 km/h.
SbV vom 01. März 1955: Kreuzungen sind bei der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn zulässig auf den Bahnhöfen: Lüchow Süd, Woltersdorf, Oerenburg, Lichtenberg, Schweskau, Großwitzeetze und Schmarsau.
SbV vom 01. März 1955: Bei der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn wird, solange nur eine Zugeinheit hin- und herfährt, auf das Zugmeldeverfahren verzichtet. Es ist sofort einzuführen, wenn eine zweite Zugeinheit – auch wenn nur ausnahmsweise – eingesetzt wird.
SbV vom 01. März 1955: Auf der Betriebsstelle Lüchow Süd der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn werden Merktafeln geführt.
SbV vom 01. März 1955: Der Zugleitbetrieb wird wie folgt unterteilt: Zugleitbahnhof ist Lüchow Süd, Zugleitdienst ist eingeführt von Lüchow Süd bis Schmarsau mit den Zugmeldestellen Woltersdorf, Oerenburg, Lichtenberg, Schweskau, Großwitzeetze und Schmarsau.
SbV vom 01. Juli 1964: Bahnhofsbücher für die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn. Zugehörigkeit der Bahnhöfe Lüchow Süd, Wolterdorf, Oerenburg, Lichtenberg, Schweskau, Großwitzeetze und Schmarsau: Land Niedersachsen, Regierungsbezirk Lüneburg, Kreis Lüchow-Dannenberg, Oberstaatsanwaltschaft Lüneburg, Kriminalpolizei Lüchow, Landgericht Lüneburg, Amtsgericht Lüchow.
SbV vom 01. Juli 1964: Der Triebfahrzeugführer ist für die Beobachtung der Bahnübergänge mit bedingten Langsamfahrstellen und, falls die Sicht behindert ist, für die Herabsetzung der Geschwindigkeit verantwortlich. Kann er bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter nicht rechtzeitig erkennen, ob die Sicht frei ist, so hat er solange Sichtbehinderung anzunehmen, bis er das Gegenteil einwandfrei erkennen kann.
Ständige Langsamfahrstellen bestehen in Richtung:
in km 7,2 zwischen den Bf Thurau und Lichtenberg 15 km/h
in km 8,6 zwischen den Bf Thurau und Lichtenberg 15 km/h
in km 8,8 zwischen den Bf Thurau und Lichtenberg 15 km/h
in km 14,6 zwischen den Bf Pretzier und Großwitzeetze 15 km/h
sowie Gegenrichtung:
in km 7,2 zwischen den Bf Lichtenberg und Thurau 15 km/h
in km 8,6 zwischen den Bf Lichtenberg und Thurau 15 km/h
in km 8,8 zwischen den Bf Lichtenberg und Thurau 15 km/h
in km 14,6 zwischen den Bf Großwitzeetze und Pretzier 15 km/h
SbV vom 01. Juli 1964: Der Zugleiter darf einem Zug die Erlaubnis zur Abfahrt bis zu einer Zuglaufstelle, für die die Ankunftmeldung des vorausfahrenden Zugs vorliegt, auch erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer durch Eintrag im Fahrtbericht zur vorsichtigen Einfahrt oder zur Einfahrt auf Sicht auf einer Zuglaufstelle beauftragt worden ist.
Einfahrt auf Sicht wird angeordnet, wenn die Einfahrtseite nur eine mäßige Übersichtlichkeit aufweist. Mäßige Übersicht liegt bei folgenden Bahnhöfen vor: Wolterdorf aus Richtung Schmarsau.
SbV vom 01. Juli 1964: Die größte zulässige Achs- und Meterlast für die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn betragen jeweils: Achslast 18 t/m, Meterlast 6,4 t/m.
SbV vom 01. Juli 1964: Bei der Beobachtung der Bahnübergänge achtet der Triebfahrzeugführer bei Dunkelheit auf die ordnungsmäßige Beleuchtung der mit Straßenleuchten versehenen technisch nicht gesicherten Bahnübergänge. Es sind dies die folgende Bahnübergänge: Oerenburg in km 6,0 und Schweskau in km 12,2.
SbV vom 01. Juli 1964: Die zulässige Geschwindigkeit beträgt bei der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn für Reise- und Güterzüge 30 km/h.
SbV vom 01. Juli 1964: Bei Kreuzungen auf dem Bahnhof Woltersdorf (aus Richtung Schmarsau) muß der als zweiter einfahrende Zug auf jeden Fall vor der Trapeztafel halten.
SbV vom 01. Juli 1964: Örtlicher Betriebsleiter war Herr Karl-Heinz Sievers, Vertreter Eisenbahnsekretär Hermann Ringe.
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